1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche geschlossenen Vereinbarungen und Verträge zwischen Centro de Intercambio Brasil Alemanha (im Folgenden CIBA genannt) und dem Interessenten sowie für jegliche Nutzung der von CIBA zur Verfügung gestellten Leistungen (dazu zählen persönliche, schriftliche und telefonische Beratungen, Vermittlungen, Bereitstellungen, Tarife und sonstige Dienste und Daten. Durch die Nutzung des Leistungsangebotes von CIBA gelten diese Bedingungen als verbindlich vereinbart, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen gelten nicht.

 

2. Centro de Intercambio Brasil Alemanha vermittelt für Interessenten Arbeits- und Praktikantenstellen. CIBA tritt dabei als Vermittler auf, der Arbeits- oder Praktikantenvertrag wird zwischen den beiden Parteien des Arbeitsverhältnisses vereinbart. CIBA bietet neben der Vermittlung von Arbeits- und Praktikantenstellen auch die Vermittlung von Unterkünften sowie die Beschaffung der Visumsunterlagen an.

 

2.1.) CIBA versteht sich als Vermittler von Praktika. CIBA betreibt keine Unternehmen, bei denen Praktika angeboten werden. Das Arbeitsverhältnis des Praktikanten besteht zwischen dem Praktikanten und dem Arbeitgeber der Praktikantenstelle. Für die Erfüllung, des vom Praktikumsgeber gestellten Praktikumsstelle, ist ausschließlich der Arbeitgeber verantwortlich. Ansprüche resultierend aus Mindererfüllung oder Nichterfüllung sind gegenüber dem Arbeitgeber der Praktikantenstelle geltend zu machen.

 

2.2.) Die Vermittlung der Unterkunft ist ein Service von CIBA. Es steht dem Praktikanten frei, selbstständig eine Unterkunft zu suchen und diese zu buchen. Die vermittelten Unterkünfte sind nicht Eigentum von CIBA. Ansprüche resultierend aus Mindererfüllung oder Nichterfüllung sind gegenüber dem Besitzer der Unterkunft geltend zu machen.

 

2.3.) Die Vermittlung von Flügen ist ein Service von CIBA. Es steht dem Praktikanten frei, selbständig einen Flug zu buchen. Ansprüche resultierend aus Mindererfüllung oder Nichterfüllung sind gegenüber dem Aussteller des Tickets geltend zu machen.

 

3. Ein Vertragsverhältnis zwischen CIBA und dem Interessenten wird gültig, wenn der Kunde das Angebot mit allen spezifizierten Leistungsangaben angenommen hat. CIBA kann die Ausstellung des notwendigen Visums nicht garantieren, da dieses vom zuständigen Generalkonsulat (siehe „Links“) ausgestellt wird. Eine Ablehnung des Visumsantrags wird dem Kunden unverzüglich durch CIBA mitgeteilt.

 

4. Beanstandungen sind nur unmittelbar nach Auftragserfüllung möglich, sie müssen schriftlich erfolgen

 

5. Kann infolge höherer Gewalt oder einem von CIBA nicht verschuldeten Umstand die vereinbarte Leistung nicht oder nur unvollständig erbracht werden, entfällt die Haftung von CIBA.

 

6. CIBA übernimmt keine Gewähr für die Schutzfähigkeit und werberechtliche Unbedenklichkeit ihrer Leistungen

 

7. Ansprüche von CIBA für ausgeführte Leistungen werden durch eine eventuelle Nichtverwendung der Leistung durch den Kunden nicht berührt.

 

8. Die Haftung von CIBA für Unterlagen, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, beschränkt sich auf den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

9. Alle Ausarbeitungen, Vorschläge, Texte, Entwürfe, Analysen usw. bleiben bis zur vollen Bezahlung Eigentum von CIBA.

 

10. Leistungen von CIBA dürfen vom Kunden nur für den Zweck verwendet werden, für den er sie bestellt und erworben wurden. Mehrfache Verwendung ist nur auf Grund ausdrücklicher Vereinbarung erlaubt.

 

11. Höhere Gewalt Wird das Praktikum infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl CIBA als auch der Praktikant den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann CIBA für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

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